ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Vetagnos GmbH
§ 1 Geltung
- Unsere Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit Erbringung von Laboruntersuchungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). Unsere AGB sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unserem Kunden über die angebotenen Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen für den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Mit der Auftragserteilung an die Vetagnos GmbH gelten diese AGB als anerkannt, wenn nicht der Kunde bei Auftragserteilung ihrer Geltung ausdrücklich widerspricht.
- Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch, wenn von Vetagnos GmbH im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Alle Angebote der Vetagnos GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Der Vertrag über die Durchführung von Laboruntersuchungen oder sonstige Dienstleistungen kommt erst dann zustande, wenn eine Probe zusammen mit einem Untersuchungsauftrag der Vetagnos GmbH eingeht und von diesen angenommen wird.
- Die Veröffentlichung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt auf der Homepage der Vetagnos GmbH.
- Der Vertragsabschluss kommt ausschließlich zwischen der Vetagnos GmbH und dem Einsender (z.B. Tierarzt, Unternehmen aus dem Bereich der Tiergesundheit) als Kunden zustande. Ein Vertragsverhältnis zwischen mit dem Tierhalter kommt nicht zustande, wenn die Rechnungsstellung an den Tierhalter erfolgt, dieser aber nicht der Einsender ist.
§ 3 Lieferung und Lieferzeiten
- Die voraussichtliche Bearbeitungszeit der Laborprobe ist, soweit nicht einzelvertraglich festgelegt, der Information im Kundenportal zu entnehmen. Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine einzelvertraglich vereinbart, unverbindlich.
- Vetagnos GmbH sind zur Teillieferungen von Ergebnissen berechtigt.
- Die Vetagnos GmbH sind berechtigt entsprechend der geltenden Qualitätsrichtlinien Teile der Leistungen an interne oder externe Fremdlabore zu vergeben.
§ 4 Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
- Soweit nicht einzelvertraglich vereinbart, gelten die im Kundenportal oder aktuellen Preisliste ersichtlichen Preise für die Untersuchungen.
- Bei Verrechnung direkt mit dem Tierhalter wird ein Preisaufschlag von 40% erhoben, der zur Deckung des erhöhten Verwaltungsaufwands dient.
- Die Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig gegenüber dem einsendenden Tierarzt. Auf Wunsch des Tierarztes kann die Rechnungsstellung gegenüber dem Tierhalter erfolgen, ohne dass dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen dem Tierhalter und der Vetagnos GmbH zustande kommt. Bis zur vollständigen Zahlung durch den Tierhalter bleibt der Tierarzt Zahlungsverpflichteter.
- Der einsendende Tierarzt hat sicherzustellen, dass bei gewünschter Rechnungsstellung an den Tierhalter, die angegebene Adresse aktuell und korrekt ist. Bei Nichtzustellbarkeit der Rechnung kann der Tierarzt wahlweise die korrekte Adresse innerhalb von 10 Tage nach Urgenz mitteilen, oder die Rechnung selbst übernehmen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in Form von Sammelrechnungen.
- Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten der Vetagnos GmbH gutgeschrieben ist.
- Soweit eine Rechnung nicht fristgemäß bezahlt ist, steht es der Vetagnos GmbH frei, Verzugszinsen nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
- Für Lastschriften, die mangels Deckung oder wegen Widerspruchs nicht eingelöst werden, berechnet die Vetagnos GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € an den Kunden.
- Die Vetagnos GmbH ist berechtigt, sofern offene Forderungen seitens der Vetagnos GmbH bestehen, Befunde erst dann zu übermitteln, wenn das Kundenkonto wieder vollständig ausgeglichen ist.
§ 5 Befundberichte und Probenmaterial
- Kunden, die dem Labor die Namen von Tierhalter und Tier mitteilen, liegt dazu die Zustimmung des Tierhalters vor. Die gilt auch für die Befundübermittlung per E-Mail.
- Das Probenmaterial wird Eigentum der Vetagnos GmbH und kann anonymisiert auch für andere Zwecke weiterverwendet werden.
§ 6 Gewährleistung
- Die Vetagnos GmbH gewährleisten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen, dass die Laboruntersuchungen nach Maßgabe der hierfür geltenden Verordnungen fachgerecht durchgeführt werden. Eine Garantie für die Richtigkeit der Befunde wird nicht übernommen.
- Die Gewährleistungsfrist trägt 12 Monate ab Übersendung des Laborbefundes. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des betreffenden tierärztlichen Patienten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vetagnos GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen oder aus Produkthaftungsansprüchen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Alle Angaben zu Arzneimittelanwendungen beruhen auf rein wissenschaftlichen Informationen und sind nicht auf ihre Konformität mit den aktuellen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen geprüft.
§ 7 Haftung
- Die Vetagnos GmbH haften nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, insbesondere im Falle von Untersuchungs- bzw. Mess- oder Übertragungsfehlern, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht der Vetagnos GmbH für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag in Höhe des Auftragswertes beschränkt.
- Die Vetagnos GmbH haften aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des betreffenden tierärztlichen Patienten oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Datenschutz
- Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) von der Vetagnos GmbH oder verbundenen Gesellschaften gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.
- Alle Untersuchungsergebnisse werden lediglich an den Kunden oder, in dem Falle, dass der Tierhalter Rechnungsempfänger ist oder der Kunde dies ausdrücklich beauftragt, an den Tierhalter versandt.
Ausnahmen stellen anzeige- und / oder meldepflichtiger Erkrankungen dar. Diese müssen von der Vetagnos GmbH an das zuständige Veterinäramt in Deutschland gemeldet werden. Dabei ist der Einsender verpflichtet, die Daten des Tierhalters an die Vetagnos GmbH bzw. zu übermitteln, damit eine korrekte Meldung ans Veterinäramt möglich ist. Bei Einsendungen aus dem Ausland ist der Einsender verpflichtet bei im betreffenden Land anzeige- und/oder meldepflichtigen Erkrankungen die entsprechenden Behörden zu informieren.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Sollte eine der vorstehenden Regelungen oder einzelvertragliche Regelungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem Wählen der Parteien am nächsten kommt. Alle Untersuchungsergebnisse werden lediglich an den Kunden oder in dem Falle, dass der Tierhalter Rechnungsempfänger ist oder der Kunde dies ausdrücklich beauftragt an den Tierhalter versandt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
- Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Untersuchungsauftrag zusammenhängen, ist der Gerichtsstand Berlin (Sitz der Vetagnos GmbH) zuständig.
Stand: Januar 2025